- Die runden Brandschutzklappen werden in massiven Wänden und Decken, Gips-Wandbauplatten sowie in Leichtbauwänden eingebaut.
- Die Ausführung hat die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-41.3-604.
Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt.
Brandschutzklappen müssen, sobald eine bestimmte Temperatur überschritten ist, zufallen und damit einen Gebäudeabschnitt
abschotten und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern.
Um bei Temperaturen, die unterhalb der Auslösetemperatur der thermischen Auslöseeinrichtungen liegen, die Ausbreitung von Rauch zu verhindern, können Brandschutzklappen optional über Rauchauslöseeinrichtungen geschlossen werden.
rund
Ø 100 – 200 mm
Feuerwiderstandsklasse
in Abhängigkeit von der
Verwendung
rund
Ø 100 – 710 mm
Feuerwiderstandsklasse
in Abhängigkeit von der
Verwendung