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Genehmigung inklusive
Überströmklappe FK mit bauaufsichtlicher Zulassung


Überströmklappe_251

Genehmigung inklusive
Überströmklappe FK mit bauaufsichtlicher Zulassung von TROX

29.09.2009

 

Öffnungen zur Luftüberströmung in feuerwiderstandsfähigen inneren Wänden oder Decken stellen im Brandfall immer ein Risiko dar. Aus diesem Grund sind für derartige Öffnungen Überströmklappen vorgeschrieben, die bei Bränden automatisch schließen. Die notwendigen Öffnungen werden mit der Lüftungsplanung oder im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Für den Verschluss dieser Öffnungen musste bis heute eine Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden.

TROX bietet jetzt eine schnelle und einfache Systemlösung: Eine zugelassene Überströmklappe als Kombination aus der bewährten Brandschutzklappe FK-K90 mit beidseitig angebrachten Abschlussgittern und der Rauchauslöseeinrichtung RM-O-3-D. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.50-2031 genehmigt diese Überströmklappe als „Feuerwiderstandsfähigen Abschluss Typ FK besonderer Bauart und Verwendung“.

Die Überströmklappen sind in den Abmessungen B = 200 - 1500 mm und H = 200 - 800 mm erhältlich.

Vorteile
-         Keine aufwendige Zustimmung im Einzelfall der Bauaufsichtsbehörde nötig

-         Das System spart Montagezeit vor Ort

-         Einfacher elektrischer Anschluss der Überströmklappe

-         Integration in die Gebäudeleittechnik mit TROXNETCOM möglich

Mehr Details

 

Kontakt

TROX GmbH

Heinrich-Trox-Platz
D-47504 Neukirchen-Vluyn
Tel.: +49 (0)2845 / 202-0

Kontakt und Standorte